Hallo liebe Kreative und Schmuckliebhaber,
Bei La Fille du Sud teilen wir Ihre Leidenschaft für Edelmetalle. Wir wissen, dass hinter jedem Schmuckstück stundenlange Arbeit, eine künstlerische Vision und außergewöhnliche Materialien wie … stecken. 18-karätiges Gold und 9-karätiges Gold das wir Ihnen anbieten. Doch jenseits des Erstellungsprozesses stellt sich oft eine administrative Frage: Muss Gold steuerlich deklariert werden?
Die Antwort ist differenzierter als ein einfaches „Ja“ oder „Nein“. Als Ihr bevorzugter Partner für Ihre Materialien möchten wir dieses Thema entmystifizieren, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was Sie am besten können: kreativ sein.
Der grundlegende Unterschied: Anlagegold vs. „Arbeitsgold“
Das französische Steuerrecht unterscheidet entscheidend zwischen zwei Arten von Gold. Das Verständnis dieser Unterscheidung ist der Schlüssel zur Beantwortung unserer Frage.
1. Anlagegold
Dies bezieht sich auf Gold, das zu Anlagezwecken erworben wird. Das Gesetz definiert es genau:
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Barren oder Tafeln mit einem Reinheitsgrad von mindestens 995 Tausendstel.
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Münzen, die nach 1800 geprägt wurden und einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, waren in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel.
Besteuerung von Anlagegold:
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Beim Kauf: Mehrwertsteuerbefreit.
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Zum Wiederverkauf: Unterliegt der Kapitalertragsteuer. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Erklärung zwingend erforderlich.
2. „Industriegold“ oder „Verarbeitungsgold“
Die Goldverarbeitung umfasst alle Formen von Gold, die zur Weiterverarbeitung bestimmt sind, wie zum Beispiel:
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DER Goldfaden ,
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DER Goldfunde ( Ketten , Verschlüsse , Ringe ...),
Kurz gesagt, alle Goldvorräte das Sie zur Herstellung Ihres wunderschönen Schmucks verwenden.
Mehrwertsteuer: Die tatsächliche Steuerregelung für Ihre Einkäufe
Im Gegensatz zu Anlagegold gilt Arbeitsgold als Rohstoff. Für Ihre Einkäufe von Goldvorräten wird eine Mehrwertsteuer von 20% erhoben. Die
Die Mehrwertsteuer ist in Ihrer Rechnung enthalten. Und diese Rechnung ist das wichtigste Dokument für Ihre Buchhaltung.
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Sind Sie ein Freiberufler (Unternehmen, Kleinstunternehmen)? Die Einkaufsrechnung ist eine berufliche Verantwortung Je nach Ihrem Steuersystem können Sie diese Ausgaben möglicherweise von Ihrem Umsatz abziehen und/oder die Mehrwertsteuer zurückfordern.
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Sind Sie ein leidenschaftlicher Mensch? Sie zahlen Mehrwertsteuer, genau wie bei jedem anderen Warenkauf.
Muss ich also, ganz praktisch betrachtet, eine spezielle Erklärung für meine Goldkäufe abgeben?
Die Antwort lautet NEIN. Sie müssen kein spezielles Formular bei den Steuerbehörden ausfüllen, um den Kauf Ihres Golddrahts oder Ihrer Goldverschlüsse zu melden.
Ihre „Erklärung“ erfolgt indirekt und einfach durch Ihre professionelle Buchhaltung:
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Bewahren Sie Ihre Rechnungen sicher auf: Jeder Kauf muss durch eine Rechnung belegt werden. Dies dient als Nachweis Ihrer Ausgaben.
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Berücksichtigen Sie sie in Ihren Ausgaben: Der Vorsteuerbetrag Ihrer Goldvorräte ist eine Betriebsausgabe. Er kann bei der Berechnung Ihres zu versteuernden Gewinns von Ihrem Einkommen abgezogen werden.
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Geben Sie Ihren Umsatz an: Was Sie den Steuerbehörden melden, ist nicht das Gold, das Sie kaufen, sondern die Einnahmen, die Sie durch den Verkauf des Schmucks erzielen, den Sie mit diesem Gold hergestellt haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Kauf Ihres Gebrauchsgoldes ist eine Ausgabe und keine Investition, die als solche deklariert werden muss.
Und wie sieht es mit dem Weiterverkauf Ihrer Kreationen aus?
Hier kommt Ihre Meldepflicht ins Spiel. Der Erlös aus dem Verkauf Ihres fertigen Schmucks stellt Ihre Steuererklärung dar. Einnahmen Dies ist der Betrag, den Sie je nach Ihrer Unternehmensstruktur (Kleinstunternehmen, Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft usw.) gegenüber URSSAF und den Steuerbehörden angeben müssen. Es gilt die Umsatzsteuer bzw. die Steuer auf den Verkauf von Waren oder handwerklichen Dienstleistungen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen, offizielle Quellen wie beispielsweise [Name der Quelle einfügen] zu konsultieren. impots.gouv.fr Oder konsultieren Sie Ihren Steuerberater.
Fazit: Kreativ sein in völliger Ruhe
Zusammenfassend sollten Sie als Schmuckdesigner Folgendes beachten:
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Nein, Sie müssen für den Kauf Ihrer 9- oder 18-karätigen Goldvorräte keine gesonderte Steuererklärung abgeben.
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Das Gold, das Sie kaufen, ist das Gold der Arbeit , zuzüglich Mehrwertsteuer.
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Dein Eine Einkaufsrechnung ist unerlässlich. Es rechtfertigt Ihre beruflichen Ausgaben.
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Ihre einzige Verpflichtung besteht darin, den Umsatz deklarieren generiert durch den Verkauf Ihrer Kreationen.
Bei La Fille du Sud ist es unsere Mission, Ihnen Edelmetalle höchster Qualität anzubieten und Sie gleichzeitig mit klaren und verlässlichen Informationen zu unterstützen. Nachdem die Besteuerung nun verständlich ist, können Sie beruhigt in Ihre Werkstatt zurückkehren.
Bereit, Ihre nächsten Kreationen zum Leben zu erwecken?
Entdecken Sie unser komplettes Sortiment an 18-karätigen und 9-karätigen Goldprodukten und lassen Sie sich inspirieren!
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, Kontaktieren Sie uns Unser Team ist jederzeit für Sie da.

